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Antrag auf Tierhaltung

Wichtig zu wissen: Der Antrag kann für ein bis zwei Katze(n) oder einen Hund gestellt werden. Die Genehmigung bezieht sich nur auf das/die Tier(e), für das/die der Antrag gestellt wird.
Gefährliche Hunde gem. §§ 3 und 10 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und Kreuzungen dieser gefährlichen Hunde werden prinzipiell nicht genehmigt.

Bitte drucken Sie den Antrag als pdf aus und reichen ihn zusammen mit der Unterschriftenliste Ihrer Hausgemeinschaft ein. Die Erklärung der Hausbewohner/Innen ist für den SBV nicht bindend. Sie soll lediglich einen Überblick über die Situation im Haus verschaffen. Die Genossenschaft wird nach eigenem sorgfältigem Ermessen entscheiden.

Antrag auf Tierhaltung.pdf