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Wichtig zu wissen |
Die Rollläden sind fachgerecht zu installieren. Evt. Instandsetzungen an den Rollläden
sind vom Mieter auszuführen. Bei Auszug besteht möglicherweise eine Rückbauverpflichtung
einschl. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (Putzschäden!). Es erfolgt keine
Entschädigung bei einem Rückbau, den durch Fassadenarbeiten (z.B. Dämmung)
erforderlich wäre. Eine Ausstattung mit Rollläden oberhalb des Erdgeschosses ist bei
gedämmten Fassaden nicht genehmigungsfähig.
Ich bitte um Überprüfung, ob eine Genehmigung um Einbau von Rollläden erteilt
werden kann. |
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