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Wichtig zu wissen: |
Auf ausreichende Trittschalldämmung nach DIN ist zu achten. Bei der Verlegung
darf das Türfutter entsprechend eingekürzt werden. Bei Auszug kann die SBV Solingen eG
bei ordnungsgemäßem Zustand auf eine Rückbauverpflichtung verzichten. Es besteht aber
kein Anspruch auf Vergütung, falls das Parkett in der Wohnung verbleibt.
Achtung: Schwarzstaubablagerungen möglich! Lesen Sie bitte dazu das Merkblatt
Schwarzstaub / Laminat pdf
Ich bitte um Überprüfung, ob eine Genehmigung zur Verlegung von Parkett erteilt
werden kann. |
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