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Wichtig zu wissen:

Die genaue Änderung und der Umfang des geplanten Umbaus ist - wenn
möglich mit Skizze - detailliert zu dokumentieren und dem SBV schriftlich
vorzulegen.
Sämtliche Veränderungen erfolgen auf eigene Verantwortung und
Gewährleistung. Bei Auszug besteht möglicherweise eine Rückbauverpflichtung.

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