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Maßgeschneiderte Sparangebote für alle

Der SBV bietet Ihnen verschiedene Sparangebote, mit denen Sie garantiert mehr aus Ihrem Geld machen. Bei uns können Sie schon kleinere Geldbeträge günstig anlegen. Aber auch für mittlere und große Anlagen gibt es Sparangebote, die sich sehen lassen können und den Vergleich mit den Angeboten anderer Geldinstitute nicht zu scheuen brauchen.
Beim Spar- und Bauverein Solingen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen:
• Sparkonten mit vereinbarten Kündigungsfristen von 3 Monaten bis 48 Monaten
• Festzinssparen
• Bonussparen, auch mit Vermögenswirksamen Leistungen

Wohnungsbau-Prämiensparen

Sichern Sie sich mit der Wohnungsbau-Prämie und unserer Dividende auf Ihre Geschäftsanteile eine überdurchschnittliche Rendite. Die staatliche Wohnungsbau-Prämie beträgt 8,8 Prozent und wird für die Anteile bewilligt, die die SBV-Mitglieder oder ihre Familienangehörigen erwerben. Damit erhalten sie für ihre Geschäftsanteile eine überdurchschnittliche Verzinsung. Zudem zahlt der Spar- und Bauverein für die Geschäftsanteile, die am Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres in der Mitgliederliste eingetragen waren, i.d.R. eine Dividende von 4,0 Prozent. Der Höchstbetrag, auf den die staatliche Wohnungsbau-Prämie gezahlt wird, liegt für Alleinstehende bei 512 EUR und für Verheiratete bei 1.024 EUR. Nach dem Wohnungsbauprämiengesetz darf das Jahreseinkommen, das im Sparjahr versteuert wird, bei Alleinstehenden nicht über 25.600 EUR und bei Verheirateten nicht über 51.200 EUR liegen. Der Spar- und Bauverein Solingen bietet das Wohnungsbau-Prämiensparen für Mitglieder ab 16 Jahren an.
Ein gutes Beispiel für eine gute Verzinsung
Drei Einzahlungen, verheiratet, ohne Eintrittsgeld, Vertragsabschluss bis 30. Dezember eines jeden Jahres, ausreichender Freistellungsauftrag:
1. Sparjahr
Einzahlung
1000,00€
8,8 % Wohnungsbau-Prämie ./. Gebühr
86,50€
Zwischensumme
1086,50€
2. Sparjahr
Einzahlung
1000,00€
8,8 % Wohnungsbau-Prämie ./. Gebühr
86,50€
4,0 % Dividende für das 2. Sparjahr
40,00€
Zwischensumme
2213,00€
3. Sparjahr
Einzahlung
1000,00€
8,8 % Wohnungsbau-Prämie ./. Gebühr
86,50€
4,0 % Dividende für das 3. Sparjahr
40,00€
Zwischensumme
3339,50€
Effektiver Jahreszins 7,15 %
Summe der Einzahlungen
3000,00€
Auszahlung
3339,50€
Summe Wohnungsbau-Prämie und Dividende
339,50€

Vorteils-Aktionen für junge Sparer:
Mehr für die „Mäuse”

• Juniorsparen •
Kinder und Jugendliche verdienen ab sofort mit ihrem Sparkonto mehr. Gegenüber dem ‚normalen’ Sparkonto kassieren Anleger zwischen 0 und 18 Jahren 2 Prozent für ihre ‚Mäuse’.
Die bisher bestehenden Sparverträge werden selbstverständlich auf den neuen Zinssatz geändert. Zurzeit haben die jungen Sparer beim SBV rund 222.000 Euro angelegt.

• Aufbausparen •
Das Aufbausparen steht jungen Sparern ebenso wie älteren zur Verfügung. Der Sparvertrag kann mit mindestens 10 Euro pro Monat mit einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren angelegt werden. Einen Extra-Anreiz soll der Bonus bieten: Von 2 Prozent im zweiten Ansparjahr steigert er sich bis zu 70 Prozent der Sparrate im 25. Jahr. Der Bonus errechnet sich aus den eingezahlten Beträgen pro Jahr.
Diese Prämien sollen jährlich dem Konto gutgeschrieben werden, so dass sie mitverzinst werden. Somit wird ein Freistellungsauftrag am Ende der Laufzeit nicht zusätzlich belastet. Und mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kann sogar ohne Bonusverlust über das Geld verfügt werden. Ein Beispiel: Bei einem monatlichen Sparbetrag von 100 Euro sind nach 25 Jahren 30.000 Euro eingezahlt worden, die Bonus-Summe beträgt 7.140 Euro und die Zinsen rund 10.013 Euro. Das ergibt eine Auszahlungssumme von rund 47.153 Euro.

Kontakt
SBV-Sparabteilung
Julia Tack Telefon 20 66-421
Anna-Bettina Coester Telefon 20 66-416
Peter Zahn Telefon 20 66-417
Klaus Wenzel Telefon 20 66-411
E-Mail: kundenservice@sbv-solingen.de

Die Spareinrichtung informiert ... Steuerbescheinigungen für Ihre Zins- und Dividendenerträge 2009

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 hat sich auch das Verfahren für die Ausstellung von Bescheinigungen geändert. Die bisher ausgestellte Jahresbescheinigung, die immer zusätzlich zu den Steuerbescheinigungen ausgestellt wurde, entfällt ersatzlos. Stattdessen wird es nur noch die Steuerbescheinigungen geben.
Diese stellen wir Ihnen auf Anforderung gern aus.
Seit dem 01.01.2009 ist mit Abführung der Abgeltungssteuer die Steuerpflicht für Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Sie müssen diese Kapitalerträge nicht mehr in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Sollte Ihr persönlicher Steuersatz unter der 25%igen Abgeltungssteuer liegen, haben Sie die Möglichkeit, eine Steuerbescheinigung bei uns anzufordern und diese im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung einzureichen. Eine Angabe in Ihrer Einkommensteuererklärung ist weiterhin notwendig, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind und uns nicht beauftragt haben, die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungssteuer abzuführen.
Einen Antrag für den Einbehalt der Kirchensteuer können Sie bei unseren Mitarbeitern in der Spareinrichtung anfordern. Bitte beachten Sie, dass Änderungen während eines Jahres nur mit Wirkung ab dem Folgejahr berücksichtigt werden können.

Abgeltungssteuer ab 2009

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2009 im Überblick

  • Es gilt eine einheitliche Abgeltungssteuer für alle Kapitaleinkünfte in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).

  • Der "Sparerpauschbetrag" (801 Euro/1602 Euro) löst den Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale ab.

  • Das Halbeinkünfteverfahren wird ab 2009 wegfallen. Dividendenerträge sind künftig komplett steuerpflichtig. Bisher: Die Dividenden sind zur Hälfte steuerfrei. Neu: Das Halbeinkünfteverfahren fällt weg. Dafür gibt es jetzt den Abgeltungssteuersatz von 25 %.

  • Durch den Wegfall der Steuerfreiheit auf Veräußerungsgewinne gibt es keine Spekulationsfrist mehr. "Altfälle" (Produktkauf vor dem 31.12.2008) bleiben davon unberührt! Für Zertifikate gelten besondere Übergangsregelungen.

  • Verlustverrechnungen für Aktien-Direktanlagen werden stark eingeschränkt und sind nur noch mit Gewinnen aus Aktien-Direktanlagen möglich.

  • Es gibt keine Änderungen bei steueroptimierter Anlage mit Lebensversicherungen und staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten (z. B. Riester-Renten).

  • Personen, deren Einkommen-Steuersatz unter 25 % liegt, können sich die Differenz zwischen Steuersatz und gezahlter Abgeltungssteuer mit ihrer persönlichen Steuererklärung zurückholen.

Welcher Handlungsbedarf für Sie persönlich entsteht, besprechen wir gerne mit Ihnen.